Tierkörperbeseitigung

Wenn Nutztiere wie zum Beispiel Kühe, Pferde oder Schafe verendet sind, ist dem Bürger- und Kundenbüro der genaue Ort, an dem das Tier liegt, mitzuteilen.

Die Mitarbeiter/innen des Bürger- und Kundenbüros werden sich umgehend mit der zuständigen Tierkörperbeseitigungsfirma in Verbindung setzen, um die Abholung des Tieres zu veranlassen.

Kleintiere dürfen (mit Ausnahme in Wasserschutzgebieten) auf dem eigenen Grundstück begraben werden.

Kontakt

Frau Isabell Giontas

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Frau Heike Scharfenberg

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Frau Kiymet Yazgan

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