Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung im Besteuerungsverfahren eine individuelle 11-stellige Identifikationsnummer, die seit 2011 die gedruckte Lohnsteuerkarte ersetzt. Diese Nummer ändert sich nicht und bleibt der Person ein Leben lang zugeordnet. Auch Kinder erhalten ab Geburt ihre persönliche ID-Nummer.
Das Ziel der Einführung der Steuer-ID ist es, Ihnen die Erledigung Ihrer steuerrechtlichen Angelegenheiten zu vereinfachen und das Lohnsteuerverfahren bürgerfreundlicher und moderner zu gestalten.
Bitte bewahren Sie das Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern gut auf. Es enthält Ihre persönlichen Daten wie Titel und/oder Familienname, Ehename, Lebenspartnerschaftsname, Geburtsname, Vorname/n), Geschlecht, Adresse, Geburtstag- und ort, Geburtsstaat (bei Geburt im Ausland) und ist für Ihre künftige Besteuerung von großer Bedeutung, z.B. bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses.
Sie können Ihre Identifikationsnummer nicht mehr auffinden?
Wenden Sie sich bitte persönlich an das Bürger- und Kundenbüro. Unter Vorlage eines amtlichen Ausweisdokumentes erhalten Sie eine Auskunft. Bitte fordern Sie Ihre ID-Nummer trotzdem zeitgleich noch einmal beim Bundeszentralamt für Steuern an.
Weitere Informationen zur Steuer-ID erhalten Sie unter www.bzst.de oder unter der Telefonnummer 0228/406-1240 (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr)
amtliches Ausweisdokument
Isabell
Giontas
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
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Donnerstag
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