Sterbefall, Anzeige

Ein Sterbefall ist spätestens am dritten dem Todestag folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Zuständig ist das Standesamt des Sterbeortes.

Die Anzeige des Sterbefalles ist gebührenfrei.

Sterbeurkunden die für die Bestattung, Rente, Krankenkasse und Pflegeversicherung benötigt werden, sind ebenfalls gebührenfrei.

Jede weitere Urkunde ist gebührenpflichtig:
erste weitere Urkunde: 10,00 Euro
jede weitere, gleichzeitig ausgestellte Urkunde: 5,00 Euro.

Sie erhalten im Standesamt Auskunft darüber, welche Unterlagen Sie für die Anzeige eines Sterbefalles benötigen. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.

Personenstandsgesetz (PStG)

Kontakt

Frau Gundula Reuter

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Frau Claudia Marstedt

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