Stellenplan

Der Stellenplan ist die Grundlage der gemeindlichen Personalwirtschaft und bildet eine Anlage zum Haushaltsplan der Gemeinde Schalksmühle.

Er hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, nach Laufbahnen und Fachrichtungen sowie Besoldungs- und Entgeltgruppen auszuweisen.

Ferner ist für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der für das Vorjahr ausgewiesenen und am 30.06. des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben. Aus dieser Gegenüberstellung soll die Personalsituation der Gemeinde Schalksmühle deutlich werden.

  • §§ 74, 78 Gemeindeordnung (GO)
  • § 5 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
  • Landesbeamtengesetz (LBG NRW)

Kontakt

Herr Jörg Schönnenberg

Sachgebietsleiter

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