Stationäre Pflege

Wenn Pflege durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste nicht mehr sicherzustellen ist, kann die Aufnahme in einem Pflegeheim unter Umständen erforderlich werden. Falls die Heimkosten nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen, Pflegewohngeld, Pflegekassenleistung) gedeckt werden können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Hilfe in Einrichtungen zu stellen. Dieser Antrag kann im örtlichen Sozialamt gestellt werden; die Bearbeitung des Antrags erfolgt beim Sozialamt des Märkischen Kreises in Altena.

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Sozialhilfe kann nicht für die Vergangenheit erbracht werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, das Sozialamt spätestens am Tag der Heimaufnahme über einen möglichen Hilfebedarf zu informieren.
  • Eine Kostenzusage wird erst dann erteilt, wenn eine Heimaufnahme tatsächlich erfolgt ist.
  • Sozialhilfe kann nur gewährt werden, wenn die Notwendigkeit der vollstationären Pflege von der Pflegekasse bestätigt wird (Heimnotwendigkeitsbescheinigung). Setzen Sie sich daher vor Heimaufnahme mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung.
  • Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn das gesamte Vermögen den Betrag von 2.600,00 € bzw. 3.214,00 € bei Ehepaaren nicht übersteigt. 

                                                                                                                                                                    

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:    

Heimpflege und häusliche Pflege
 

Märkischer Kreis
Kreishaus II Altena
Bismarckstraße 17
58762 Altena

Telefon: 02352 / 966-60
Fax: 02352 / 966-7165

Antrag auf Hilfe zur Pflege (bitte wenden Sie sich an die zuständige Ansprechperson)

§ 61 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Kontakt

Herr Matthias Hüllhoff

Sachgebietsleiter

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