Sozialhilfe kann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.
Antragsberechtigt auf Leistungen der Sozialhilfe sind Personen, die
Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Verbindung mit SGB I und SGB X
Der zuständige Mitarbeiter informiert Sie darüber, welche notwendigen Unterlagen Sie für Ihren Einzelfall benötigen.
Salonikia
Samara
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Svenja
Tremmel
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Sozialhilfe kann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.
Antragsberechtigt auf Leistungen der Sozialhilfe sind Personen, die
Der zuständige Mitarbeiter informiert Sie darüber, welche notwendigen Unterlagen Sie für Ihren Einzelfall benötigen.
Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Verbindung mit SGB I und SGB X