Sondernutzungen

Eine Sondernutzung ist die Benutzung von  öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch, d. h. über den normalen Gebrauch, hinaus.

Als Sondernutzungen in diesem Sinne gilt u. a. die vorübergehende Nutzung für

  • Veranstaltungen, Informations- und Verkaufsstände, Warenauslagen, Tische und Stühle für Außengastronomie sowie für
  • Baugerüste, Baucontainer, Lagerung von Baumaterial sowie Baustelleneinrichtungen (z. B. Bauzaun, Kran).


Ebenso kann die dauerhafte Nutzung einer öffentlichen Fläche für bauliche Anlagen wie z. B. Schaukästen, Warenautomaten eine Sondernutzung darstellen.

In allen Fällen gilt, dass vor Ausübung der Sondernutzung eine Erlaubnis durch die Gemeinde einzuholen ist.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Ansprechperson.
 

Kontakt

Herr Alexander Gundlach

Sachgebietsleiter

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