Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße

Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.

Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder
  • das Stadtbild beeinträchtigen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsode einen Ablehnungsbescheid.

§ 33 Absatz 1 Ziffer 2 Straßenverkehrsordnung,

§ 46 Absatz 1 Ziffer 9 Straßenverkehrsordnung

Kontakt

Herr Dirk Kersenbrock (Märkischer Kreis)

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