Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsode einen Ablehnungsbescheid.
§ 33 Absatz 1 Ziffer 2 Straßenverkehrsordnung,
§ 46 Absatz 1 Ziffer 9 Straßenverkehrsordnung
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.
Die Ausnahmegenehmigung müssen Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsode einen Ablehnungsbescheid.
§ 33 Absatz 1 Ziffer 2 Straßenverkehrsordnung,
§ 46 Absatz 1 Ziffer 9 Straßenverkehrsordnung