Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

Baumaßnahmen erfordern häufig die Nutzung öffentlicher Straßen, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts oder für die Lagerung von Baumaterialen. Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.
Beispiele solcher Sondernutzungen bei Baumaßnahmen können sein:

  • Aufstellen eines Bauzauns, Krans, Gerüsts, Containers
  • Aufstellen einer Miettoilette
  • Einrichten einer Baustellenzufahrt

Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie beim Märkischen Kreis beantragen. Der Märkische Kreis prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte. Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

  • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
  • die Anwohner durch Lärm belästigen,
  • die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen,
  • die Straße übermäßig verschmutzen oder

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs oder einen Ablehnungsbescheid.
Der Märkische Kreis begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich.

Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

Mindestgebühr: 32 Euro. Weitere Gebühren bemessen sich nach dem Umfang der Sondernutzung.

  • Lageplan (maßstabsgetreu),
  • Fotos,
  • Skizzen

Weitere Unterlagen können verlang werden. 

Die Bearbeitungszeit dauert 2 Wochen. 

 

§§ 8, 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
§§ 18 – 19a Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW),
§ 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG )

§§ 32, 33, 45, 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Kontakt

Herr Florian Heider

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Herr Dirk Kersenbrock (Märkischer Kreis)

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