Sondernutzung, unerlaubte (von Fahrzeugen)

  • Wenn ein nicht zum Verkehr zugelassenes Fahrzeug (z.B. kein Kennzeichen vorhanden / abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen) auf öffentlicher Verkehrsfläche steht, so handelt es sich um eine unerlaubte Sondernutzung, die vom Fahrzeughalter umgehend zu beseitigen ist.

Kontakt

Frau W. Winkhaus

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Herr Mike Dulas

 

 

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