Schornsteinfegerangelegenheiten

Wenn Bürgern auffällt, dass bei Verbrennungen in Öfen auffällige Emissionen auftreten (Gerüche, Qualmbildung etc), gehen die Hinweise üblicher Weise beim Ordnungsamt ein.

In diesem Falle wird von hier der Bezirksschornsteinfeger mit der Kontrolle beauftragt.

Sollte ein ordnungsrechtlicher Verstoß vorliegen, so wird das entsprechende Verfahren von hier betrieben.

Formlose Benachrichtigung und Beschreibung des aufgetretenen Problems

Landesimmissionsschutzgesetz

Kontakt

Herr Mike Dulas

 

 

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