Wenn Bürgern auffällt, dass bei Verbrennungen in Öfen auffällige Emissionen auftreten (Gerüche, Qualmbildung etc), gehen die Hinweise üblicher Weise beim Ordnungsamt ein.
In diesem Falle wird von hier der Bezirksschornsteinfeger mit der Kontrolle beauftragt.
Sollte ein ordnungsrechtlicher Verstoß vorliegen, so wird das entsprechende Verfahren von hier betrieben.
Landesimmissionsschutzgesetz
Formlose Benachrichtigung und Beschreibung des aufgetretenen Problems
Mike
Dulas
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Wenn Bürgern auffällt, dass bei Verbrennungen in Öfen auffällige Emissionen auftreten (Gerüche, Qualmbildung etc), gehen die Hinweise üblicher Weise beim Ordnungsamt ein.
In diesem Falle wird von hier der Bezirksschornsteinfeger mit der Kontrolle beauftragt.
Sollte ein ordnungsrechtlicher Verstoß vorliegen, so wird das entsprechende Verfahren von hier betrieben.
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