Schiedsamt

Das Amt der Schiedsmänner und Schiedsfrauen ist ein Ehrenamt. Das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes praktisch unentgeltlich zur Verfügung, sodass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerinnen und Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.

In NRW gelten die Bestimmungen über die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung. Das so genannte Schlichtungsverfahren erfolgt durch die anerkannten Gütestellen, zu denen die Schiedsämter des Landes gehören. Deren Aufgaben werden von Schiedspersonen wahrgenommen, die vom Rat einer Gemeinde für die Dauer von 5 Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichtes bestätigt werden.

Der Gang zur Gütestelle ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen. Durch die Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und neutralen Atmosphäre schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien eine Einigung finden und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Wichtiger Hinweis: Eine individuelle Rechtsberatung kann und darf nicht gegeben werden.

Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt (§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). In Schalksmühle sind zwei Schiedsamtsbezirke vorhanden - die Kontaktdaten finden Sie im Bereich "Ansprechpersonen" auf dieser Seite.

Die Schiedsamtsbezirke sind in Schalksmühle in zwei Bezirke aufgeteilt. Ausgehend von der Fahrtrichtung nach Hagen befindet sich der Bezirk I links der Volme und der Bezirk II rechts der Volme.

Kontakt

Herr Stefan Winkelmann (Schiedsamtsbezirk I)

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Frau Renate Klinker (Schiedsamtsbezirk II)

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Frau Nicole Menz

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