Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird nur auf Antrag und durch
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
ausgesprochen. Alle notwendigen Antragsformulare finden Sie auf den dortigen Seiten.
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird nur auf Antrag und durch
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
ausgesprochen. Alle notwendigen Antragsformulare finden Sie auf den dortigen Seiten.
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird nur auf Antrag und durch
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
ausgesprochen. Alle notwendigen Antragsformulare finden Sie auf den dortigen Seiten.
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird nur auf Antrag und durch
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
ausgesprochen. Alle notwendigen Antragsformulare finden Sie auf den dortigen Seiten.
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird nur auf Antrag und durch
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
ausgesprochen. Alle notwendigen Antragsformulare finden Sie auf den dortigen Seiten.
Matthias
Hüllhoff
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Salonikia
Samara
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Svenja
Tremmel
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Emina
Halilovic
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird nur auf Antrag und durch
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln
ausgesprochen. Alle notwendigen Antragsformulare finden Sie auf den dortigen Seiten.