Wer sich selbständig macht, kann auf Antrag Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichten.
Für bestimmte Berufsgruppen ist die Pflichtversicherung vorgeschrieben.
Auskünfte über Beitragshöhen, Voraussetzungen und Auswirkungen der Pflichtversicherung erteilt die Rentenstelle. Ggf. wird hier ein Antrag aufgenommen.
Wer sich selbständig macht, kann auf Antrag Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichten.
Für bestimmte Berufsgruppen ist die Pflichtversicherung vorgeschrieben.
Auskünfte über Beitragshöhen, Voraussetzungen und Auswirkungen der Pflichtversicherung erteilt die Rentenstelle. Ggf. wird hier ein Antrag aufgenommen.
Emina
Halilovic
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Wer sich selbständig macht, kann auf Antrag Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichten.
Für bestimmte Berufsgruppen ist die Pflichtversicherung vorgeschrieben.
Auskünfte über Beitragshöhen, Voraussetzungen und Auswirkungen der Pflichtversicherung erteilt die Rentenstelle. Ggf. wird hier ein Antrag aufgenommen.