Rentenversicherung, Pflichtbeiträge für Selbstständige

Wer sich selbständig macht, kann auf Antrag Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichten.

Für bestimmte Berufsgruppen ist die Pflichtversicherung vorgeschrieben.

Auskünfte über Beitragshöhen, Voraussetzungen und Auswirkungen der Pflichtversicherung erteilt die Rentenstelle. Ggf. wird hier ein Antrag aufgenommen.

  • Personalausweis
  • Rentenversicherungsangelegenheiten 
  • Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
  • Bankverbindung

 

Kontakt

Frau Emina Halilovic

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