Rentenkontoklärung für Aussiedler

Wer einen Vertriebenenausweis besitzt oder als Spätaussiedler nach § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) anerkannt ist, kann seine im Herkunftsland zurückgelegten Beschäftigungszeiten in der deutschen Rentenversicherung anerkennen lassen.

Dies ist wichtig, um später eine zügige Rentenantragsbearbeitung sicherzustellen. Dazu müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Vorab muss der Antragsteller einen Fragebogen zu den rentenrechtlichen Zeiten im Herkunftsland ausfüllen. Dieser Vordruck ist in der Rentenstelle erhältlich.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
  • sämtliche deutsche Rentenversicherungsunterlagen oder Versicherungsverlauf
  • Nachweise über Eingliederungshilfe, Arbeitslosengeld, Krankengeld u. ä.
  • Nachweise über Beschäftigung im Herkunftsland (Arbeitsbuch/Legitimationsbuch/Arbeitsbescheinigung)
  • Nachweise über Schulzeiten ab dem 16. Lebensjahr
  • Nachweise über Berufsausbildung/Fachschulen (Diplom)
  • ggf. Nachweise über Verschleppung/Kommandanturüberwachung (ehem. Sowjetunion)
  • Geburtsurkunden der Kinder oder Familienbuch (für Kindererziehungszeiten)
  • Fragebogen über zurückgelegte Beschäftigungs-, Versicherungs-, Anrechnungs- und Militärdienstzeiten im Herkunftsland (Fragebogen erhältlich bei der Rentenstelle)

Sozialgesetzbuch

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Frau Emina Halilovic

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