Wer einen Vertriebenenausweis besitzt oder als Spätaussiedler nach § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) anerkannt ist, kann seine im Herkunftsland zurückgelegten Beschäftigungszeiten in der deutschen Rentenversicherung anerkennen lassen.
Dies ist wichtig, um später eine zügige Rentenantragsbearbeitung sicherzustellen. Dazu müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Vorab muss der Antragsteller einen Fragebogen zu den rentenrechtlichen Zeiten im Herkunftsland ausfüllen. Dieser Vordruck ist in der Rentenstelle erhältlich.
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Wer einen Vertriebenenausweis besitzt oder als Spätaussiedler nach § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) anerkannt ist, kann seine im Herkunftsland zurückgelegten Beschäftigungszeiten in der deutschen Rentenversicherung anerkennen lassen.
Dies ist wichtig, um später eine zügige Rentenantragsbearbeitung sicherzustellen. Dazu müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Vorab muss der Antragsteller einen Fragebogen zu den rentenrechtlichen Zeiten im Herkunftsland ausfüllen. Dieser Vordruck ist in der Rentenstelle erhältlich.
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