Rentenkontoklärung

Ist ein Rentenversicherungskonto nicht vollständig oder fehlerhaft, so muss es geklärt werden, um später eine zügige Rentenantragsbearbeitung sicherzustellen.

Fehlende Zeiten werden ergänzt, Fehler korrigiert. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Eine Kontoklärung kann auch im Rahmen eines Versorgungsausgleichs (Ehescheidung) notwendig werden. Dann geht es um Rentenversicherungszeiten, die bis zum Ende der Ehezeit entstanden sind.

Es ist notwendig, sich vorab einen aktuellen Rentenversicherungsverlauf mit Lückenaufstellung zu beschaffen. Die Antragstellung erfolgt bei der Rentenstelle bzw. Versichertenamt.

 



Zur Vermeidung von Wartezeiten, können für folgende Zeiträume Termine vereinbart werden, ansonsten gelten die allgemeinen Öffnungszeiten:

dienstags 8:00 - 12:00 Uhr

donnerstags von 14:30 - 17:30 Uhr

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
  • Nachweise über Erwerbsersatzeinkommen von der Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Krankenkasse (falls zutreffend)
  • Lehrvertrag, Lehrprüfungszeugnis, Gesellenbrief
  • Nachweise über Schulzeiten ab dem 17.Lebensjahr
  • Nachweise über Beitrags- oder Beschäftigungszeiten (die nicht im Versicherungsverlauf aufgeführt sind)
  • Familienstammbuch,Geburtsurkunden der Kinder falls Kindererziehungszeiten geltend gemacht werden

 

Sozialgesetzbuch (SGB) 

Kontakt

Frau Emina Halilovic

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