Reisepass (vorläufiger)

Der vorläufige Reisepass wird nur in ganz besonderen Einzelfällen ausgestellt, z.B. dann, wenn der Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung des regulären Reisepasses / des Expresspasses nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Ein entsprechender Nachweis über die Dringlichkeit der Reisepassanforderung ist vorzulegen. 

Er hat eine Gültigkeit von maximal einem Jahr und wird nicht verlängert.

Auf dem vorläufigen Reisepass werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Eine Einreise in die USA ist daher nicht möglich.

Der Antragsteller muss immer persönlich erscheinen.
 

26,00 €

  1. amtliches Ausweisdokument
  2. aktuelles Lichtbild (max. 6 Monate alt)
  3. Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Kontakt

Frau Isabell Giontas

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Frau Heike Scharfenberg

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Frau Kiymet Yazgan

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