Reisepass (vorläufiger)

Der vorläufige Reisepass wird nur in ganz besonderen Einzelfällen ausgestellt, z.B. dann, wenn der Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung des regulären Reisepasses / des Expresspasses nicht mehr bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Ein entsprechender Nachweis über die Dringlichkeit der Reisepassanforderung ist vorzulegen. 

Er hat eine Gültigkeit von maximal einem Jahr und wird nicht verlängert.

Auf dem vorläufigen Reisepass werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Eine Einreise in die USA ist daher nicht möglich.

Der Antragsteller muss immer persönlich erscheinen.


Ab dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Passbilder für Personalausweise und Reisepässe zulässig. Ausgedruckte Passfotos können Sie nicht mehr verwenden.

Der digitale Passbild verhindert Manipulationen. Ein digitales Passfoto ist die moderne Version eines klassischen Passbildes. Es wird nicht ausgedruckt, sondern als Datei gespeichert. Solche Bilder sind für offizielle Dokumente wie Reisepässe, Personalausweise oder Führerscheine gemacht und erfüllen alle erforderlichen biometrischen Anforderungen.

Sie können Ihr digitales Passbild direkt im Bürger- und Kundenbüro im Rathaus der Gemeinde Schalksmühle erstellen lassen.

Alternativ können Sie auch registrierte Fotodienstleister und Drogeriemärkte, die eine zertifizierte Cloud-Lösung anbieten, nutzen. Das Lichtbild wird dann digital an die Gemeinde Schalksmühle weitergeleitet. Sie erhalten lediglich einen QR-Code, welchen Sie bitte zu Ihrem Termin im Bürger- und Kundenbüro im Rathaus der Gemeinde Schalksmühle mitbringen.

Unter dem folgenden Link finden Sie lizenzierte Fotografen in der Nähe: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Vorläufiger Reisepass: 26,00 €
Digitales Passfoto Bürger- und Kundenbüro: 6,00 Euro

  1. amtliches Ausweisdokument
  2. Passfoto: Es sind nur noch digitale biometrische Passbilder zulässig. Diese können Sie entweder direkt im Rathaus (Gebühr 6 €) oder bei zertifizierten Foto-Dienstleistern anfertigen lassen. Im letzteren Falle bringen Sie bitte den QR-Code des Foto-Dienstleisters zu Ihrem Termin im Rathaus mit.
  3. Bei Kindern unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Kontakt

Frau Isabell Giontas

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Frau Heike Scharfenberg

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Frau Kiymet Yazgan

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