Reisegewerbekarte

Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung, außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder anbietet  oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt benötigt eine Reisegewerbekarte.

Das erforderliche Antragsformular sowie Informationen zu den benötigten Unterlagen finden Sie im Bereich Formulare und Unterlagen.

Die Amtshandlung "Entscheidung über die Erteilung einer Reisegewerbekarte (§§ 55 und 57 GewO)" fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/213/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU Nr. L 376 S. 36).

Die Gebührenfestsetzung ist daher nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) auf den Verwaltungsaufwand begrenzt. Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte (ohne außergewöhnlichen Prüfungs- oder Gesprächsbedarf, ohne besondere Auflagen) beträgt die Verwaltungsgebühr ab 01.01.2019 ca. 214,00 Euro.

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Personalausweis oder Reisepass, ggfls. Aufenthaltstitel
  • zwei aktuelle Passfotos
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Gewerbezentralregisterauskunft
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • ggf. Gesundheitszeugnis (Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz)
  • ggf. Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer oder entsprechende Ausbildungsnachweise (z. B. Köche, Restaurantfachleute, etc.)

§ 55 Gewerbeordnung

Kontakt

Frau W. Winkhaus

Details

Frau Salonikia Samara

Details