Ratsangelegenheiten

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schalksmühle werden durch den Rat und den Bürgermeister vertreten.

Die Ratsmitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Damit stellen der Rat und der Bürgermeister die wichtigsten Organe der Gemeinde dar. Der Rat ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeerwaltung zuständig. Ihm obliegen hiernach sowohl die Rechtsetzung wie die Erledigung der Verwaltungsaufgaben und die Kontrolle der Verwaltung.

Die Zahl der Ratsmitglieder ist gesetzlich festgelegt.

Nähere Informationen zum Rat der Gemeinde Schalksmühle erhalten Sie auf den Seiten des Ratsinformationssystems.

Kontakt

Frau Katharina Berker

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Herr Jörg Schönnenberg

Sachgebietsleiter

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