Plakatiergenehmigung

Wer auf dem Gebiet der Gemeinde Schalksmühle für eine Veranstaltung mit Plakaten oder Bannern werben möchte, benötigt vorab eine Plakatiergenehmigung.

Hierbei sind folgende Daten zu nennen:

  • Persönliche Daten des Antragstellers (Vorname, Name, ggf. Firmen- oder Vereinsbezeichnung, Telefonnummer oder E-Mail Adresse)
  • Anlass, Ort der Veranstaltung
  • Datum der Veranstaltung
  • Zeitraum der gewünschten Plakatierung
  • Anzahl der Plakate / Banner
  • Benennung einer verantwortlichen Person

Die Gemeinde Schalksmühle prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden.  Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte.  Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

gebührenfrei

§ 18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sowie die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Schalksmühle

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 32 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 18 ff. Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)

Kontakt

Frau Heike Scharfenberg

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Frau Isabell Giontas

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