Personalmanagement

Durch die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird den Gemeinden Personalhoheit verliehen. Im Rahmen dieses Selbstverwaltungsrechtes kann die Gemeinde Schalksmühle Entscheidungen über Anstellung, Beförderung, Entlassung und Zurruhesetzung ihrer Beamtinnen und Beamten treffen. Ebenso können die Regelungen zu den Dienstverhältnissen ihrer tariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Beachtung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) maßgeblich bestimmt werden.

  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
  • Gemeindeordnung
  • allgemeine Arbeitsgesetze wie z. B. Arbeitszeitgesetz, Landespersonalvertretungsgesetz oder Berufsbildungsgesetz.

Kontakt

Herr Reinhard Voss

Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters

Kämmerer

Fachbereichsleiter

Details