Durch die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird den Gemeinden Personalhoheit verliehen. Im Rahmen dieses Selbstverwaltungsrechtes kann die Gemeinde Schalksmühle Entscheidungen über Anstellung, Beförderung, Entlassung und Zurruhesetzung ihrer Beamtinnen und Beamten treffen. Ebenso können die Regelungen zu den Dienstverhältnissen ihrer tariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Beachtung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) maßgeblich bestimmt werden.
Zur Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen hat die Gemeinde Schalksmühle die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung auf der Grundlage des TVöD eingeführt. Dadurch soll zugleich die Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt werden.
Christiane
Buscher-Bach
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Jela
Petrovic (Personalwesen)
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Jörg
Schönnenberg
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Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Reinhard
Voss
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Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Durch die Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen wird den Gemeinden Personalhoheit verliehen. Im Rahmen dieses Selbstverwaltungsrechtes kann die Gemeinde Schalksmühle Entscheidungen über Anstellung, Beförderung, Entlassung und Zurruhesetzung ihrer Beamtinnen und Beamten treffen. Ebenso können die Regelungen zu den Dienstverhältnissen ihrer tariflich beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Beachtung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) maßgeblich bestimmt werden.
Zur Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen hat die Gemeinde Schalksmühle die leistungs- und/oder erfolgsorientierte Bezahlung auf der Grundlage des TVöD eingeführt. Dadurch soll zugleich die Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt werden.
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
Kämmerer
Fachbereichsleiter