Personalausweis (vorläufiger)

In Fällen, in denen die normale Lieferzeit von 2 Wochen eines Personalausweises zu lange ist, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten und wird bei Reisen ins Ausland nicht von allen Ländern anerkannt.

Bitte informieren Sie sich vorher auf der Seite des Auswärtigen Amtes, ob ein vorläufiger Ausweis für Ihre Reise ausreichend ist.

Der vorläufige Personalausweis wird direkt vor Ort im Bürger- und Kundenbüro der Gemeinde Schalksmühle ausgestellt.

10,00 Euro

Personen unter 16 Jahren:

  • 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
  • Kinderreisepass / alter Personalausweis (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)
  • Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht nur bei einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)

Personen ab 16 Jahren:

  • 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
  • amtliches Ausweisdokument (Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden)

Personalausweisgesetz

Kontakt

Frau Isabell Giontas

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Frau Heike Scharfenberg

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Frau Kiymet Yazgan

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