Personalausweis (vorläufiger)

In Fällen, in denen die normale Lieferzeit von 2 Wochen eines Personalausweises zu lange ist, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten und wird bei Reisen ins Ausland nicht von allen Ländern anerkannt.

Bitte informieren Sie sich vorher auf der Seite des Auswärtigen Amtes, ob ein vorläufiger Ausweis für Ihre Reise ausreichend ist.

Der vorläufige Personalausweis wird direkt vor Ort im Bürger- und Kundenbüro der Gemeinde Schalksmühle ausgestellt.


Ab dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Passbilder für Personalausweise und Reisepässe zulässig. Ausgedruckte Passfotos können Sie nicht mehr verwenden.

Der digitale Passbild verhindert Manipulationen. Ein digitales Passfoto ist die moderne Version eines klassischen Passbildes. Es wird nicht ausgedruckt, sondern als Datei gespeichert. Solche Bilder sind für offizielle Dokumente wie Reisepässe, Personalausweise oder Führerscheine gemacht und erfüllen alle erforderlichen biometrischen Anforderungen.

Sie können Ihr digitales Passbild direkt im Bürger- und Kundenbüro im Rathaus der Gemeinde Schalksmühle erstellen lassen.

Alternativ können Sie auch registrierte Fotodienstleister und Drogeriemärkte, die eine zertifizierte Cloud-Lösung anbieten, nutzen. Das Lichtbild wird dann digital an die Gemeinde Schalksmühle weitergeleitet. Sie erhalten lediglich einen QR-Code, welchen Sie bitte zu Ihrem Termin im Bürger- und Kundenbüro im Rathaus der Gemeinde Schalksmühle mitbringen.

Unter dem folgenden Link finden Sie lizenzierte Fotografen in der Nähe: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
 

Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Digitales Passfoto im Bürger- und Kundenbüro: 6,00 Euro

Personen unter 16 Jahren:

  • Passfoto: Es sind nur noch digitale biometrische Passbilder zulässig. Diese können Sie entweder direkt im Rathaus (Gebühr 6 €) oder bei zertifizierten Foto-Dienstleistern anfertigen lassen. Im letzteren Falle bringen Sie bitte den QR-Code des Foto-Dienstleisters zu Ihrem Termin im Rathaus mit.
  • Kinderreisepass / alter Personalausweis (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)
  • Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht nur bei einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)

Personen ab 16 Jahren:

  • Passfoto: Es sind nur noch digitale biometrische Passbilder zulässig. Diese können Sie entweder direkt im Rathaus (Gebühr 6 €) oder bei zertifizierten Foto-Dienstleistern anfertigen lassen. Im letzteren Falle bringen Sie bitte den QR-Code des Foto-Dienstleisters zu Ihrem Termin im Rathaus mit.
  • amtliches Ausweisdokument (Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden)

Personalausweisgesetz

Kontakt

Frau Isabell Giontas

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Frau Heike Scharfenberg

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Frau Kiymet Yazgan

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