Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

Für das Be- und Entladen vor dem Haus bei einem Umzug können Sie eine Halteverbotszone einrichten.

Für die Dauer Ihres Umzugs können Sie eine Halteverbotszone beantragen. Diese ermöglicht Ihnen das bequeme Beladen und Entladen vor Ihrer alten und neuen Wohnung. Ohne eine vorherige Genehmigung dürfen Sie an öffentlichen Straßen keine Parkplätze eigenmächtig reservieren, beispielsweise durch Aufstellen von Mülltonnen. Andere Verkehrsteilnehmer müssen ungenehmigte
Reservierungen nicht beachten. Wenn für den Bereich vor der geplanten Be- und Entladezone ein absolutes Halteverbot gilt, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um dort parken zu dürfen. In Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot dürfen Sie dagegen beladen und entladen, wenn dies ohne Verzögerungen geschieht.

Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Umzugstermin aufstellen.

Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei bei dem Märkischen Kreis beantragen. Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

Die Gebühr berägt mindestens 10,20 €. Sie ergibt sich aus den kommunalen Satzungen.

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Kontakt

Herr Dirk Kersenbrock (Märkischer Kreis)

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