Osterfeuer, Anmeldung

Wer ein Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) veranstalten möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung spätestens zwei Tage vor Karfreitag vorliegen muss.

Bei Beantragung der Ausnahmegenehmigung sind folgende Daten zu nennen:

  • Veranstaltungsort
  • Veranstaltungstag (Karsamstag oder Ostersonntag)
  • verantwortliche Person während der Veranstaltung

 

Sofern Speisen und alkoholische Getränke verkauft werden, muss eine zusätzliche Genehmigung nach § 12 Gaststättengesetz beantragt werden.

 

Sie können die Anmeldung im Bereich "Formulare" auf dieser Seite online vornehmen.

geführenfrei

Landesimmissionsschutzgesetz NRW

Kontakt

Frau Kiymet Yazgan

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