Ortsrecht

Damit das Zusammenleben von Menschen in einer Kommune funktioniert, ist eine Vielzahl von Regelungen erforderlich. Diese Regeln bilden auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte und Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.

Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten - von der Abfallentsorgung bis hin zu den Wochenmarktgebühren - durch ortsrechtliche Vorschriften regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Dieses geschieht insbesondere durch den Erlass von Satzungen. Es handelt sich hierbei unter anderem um Beitrags- und Gebührensatzungen, Ordnungsbehördliche Verordnungen, Gestaltungssatzungen und Bauleitpläne. Die Summe all dieser Vorschriften, die durch den Rat zu beschließen und an der öffentlichen Bekanntmachungstafel im vorderen Eingangsbereich des Rathauses, Rathausplatz 1, zu veröffentlichen sind, bezeichnet man als „Ortsrecht".

Das Schalksmühler Ortsrecht kann online unter dem Punkt Satzungen und Verordnungen eingesehen werden. 

§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Kontakt

Herr Jörg Schönnenberg

Sachgebietsleiter

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