Jörg
Schönnenberg
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Damit das Zusammenleben von Menschen in einer Kommune funktioniert, ist eine Vielzahl von Regelungen erforderlich. Diese Regeln bilden auch die Grundlage für Maßnahmen, um Rechte und Pflichten im Sinne des Gemeinwohls durchzusetzen und mögliche Verstöße zu ahnden.
Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten - von der Abfallentsorgung bis hin zu den Wochenmarktgebühren - durch ortsrechtliche Vorschriften regeln, soweit Gesetze nichts anderes bestimmen. Dieses geschieht insbesondere durch den Erlass von Satzungen. Es handelt sich hierbei unter anderem um Beitrags- und Gebührensatzungen, Ordnungsbehördliche Verordnungen, Gestaltungssatzungen und Bauleitpläne. Die Summe all dieser Vorschriften, die durch den Rat zu beschließen und an der öffentlichen Bekanntmachungstafel im vorderen Eingangsbereich des Rathauses, Rathausplatz 1, zu veröffentlichen sind, bezeichnet man als „Ortsrecht".
Das Schalksmühler Ortsrecht kann online unter dem Punkt <link internal-link internal link in current>Satzungen und Verordnungen eingesehen werden.
§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen