Obdachlosenangelegenheiten

Obdachlose haben Anspruch auf Unterbringung, damit ihnen eine Unterkunft zum Schutz gegen die Witterung zur Verfügung steht.

Die Gemeinde unterhält eine Obdachlosenunterkunft In der Lieth. Die Unterbringung hierin erfolgt grundsätzlich nur vorübergehend, da die Räume immer wieder für Unterbringungsfälle benötigt werden.

Daher sind Obdachlose verpflichtet, sich ständig um eine neue Wohnung zu bemühen.

Kontakt

Frau W. Winkhaus

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Herr Mike Dulas

 

 

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