Mike
Dulas
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Am 01.05.2013 ist das Gesetz zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes in Kraft getreten.
Danach gilt in folgenden Gebäuden und anderen umschlossenen Räumen Rauchverbot:
Für die Einhaltung des Rauchverbotes ist nach diesem Gesetz grundsätzlich die Leitung der jeweiligen Einrichtung bzw. die Gastwirtin oder der Gastwirt verantwortlich. Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig.
Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW - NiSchG NRW)