Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann durch Erklärung beim Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Die Erklärung kostet 21,00 Euro.
Claudia
Marstedt
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann durch Erklärung beim Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.
Die Erklärung kostet 21,00 Euro.
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
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