Namenserklärung - Namenserteilung für minderjährige Kinder

Durch die Namenserteilung kann die Kindesmutter ihrem Kind, dass nicht in einer Ehe geboren wurde, den Familiennamen des Kindesvaters erteilen.

Diese Erklärung muss beim Standesamt abgegeben werden und bedarf der Einwilligung des Kindesvaters und, wenn das Kind das 5. Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes.

Die Erklärung kostet 21,00 Euro

Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kontakt

Frau Gundula Reuter

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Frau Claudia Marstedt

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