Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind, können durch eine Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihre Vor- und Familiennamen in eine deutsche Form abwandeln.
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Die Erklärung ist gebührenfrei.
Claudia
Marstedt
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind, können durch eine Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihre Vor- und Familiennamen in eine deutsche Form abwandeln.
Die Erklärung ist gebührenfrei.
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Bundesvertriebenengesetz (BVFG)