Namenserklärung für Vertriebene und Spätaussiedler

Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind, können durch eine Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihre Vor- und Familiennamen in eine deutsche Form abwandeln.

Die Erklärung ist gebührenfrei. 

Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Kontakt

Frau Gundula Reuter

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Frau Claudia Marstedt

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