Namenserklärung - Einbenennung für minderjährige Kinder

Durch die Einbenennung erteilen der sorgeberechtigte Elternteil und sein Ehegatte (der nicht Elternteil des Kindes ist) dem Kind durch Erklärung ihren Ehenamen.

Der Ehename kann auch dem bisherigen Namen des Kindes vorangestellt oder angefügt werden. 

Die Erklärung muss beim Standesamt abgegeben werden und wird beim Geburtsstandesamt wirksam. Dort kann dann auch eine aktuelle, auf den neuen Namen ausgestellte, Geburtsurkunde angefordert werden.

Die Erklärung kostet 21,00 Euro. 

Welche Einwilligungen erforderlich sind und welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie auf Nachfrage beim Standesamt. 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kontakt

Frau Gundula Reuter

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Frau Claudia Marstedt

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