Namenserklärung - Doppelname

Haben Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, so kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, einen Doppelnamen führen.

Er kann dem Ehenamen durch Erklärung seinen Geburtsnamen oder den Namen, den er im Zeitpunkt der Bestimmung des Ehenamens geführt hat, voranstellen oder anfügen.

Diese Erklärung kann bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt beim Standesamt abgegeben werden. Sie ist an keine Frist gebunden. Die Hinzufügung des Namens kann wiederrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann aber nicht mehr möglich.

  • Wird die Erklärung bei der Eheschließung abgegeben, so ist sie gebührenfrei.
  • Eine später abgegebene Erklärung kostet 21,00 Euro.
  • Die entsprechende Bescheinigung hierüber kostet 9,00 Euro.

Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kontakt

Frau Gundula Reuter

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Frau Claudia Marstedt

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