Namenserklärung - Bestimmung eines Ehenamens

Ehegatten können bei der Eheschließung einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder die zur Zeit der Eheschließung geführten Namen beibehalten.

Gemeinsamer Ehename kann der Geburtsname des einen Ehegatten oder des anderen Ehegatten werden oder der Familienname, den einer von beiden zum Zeitpunkt der Eheschließung führt. Die Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens ist während des Bestehens der Ehe unwiderruflich.

Wird bei der Eheschließung kein gemeinsamer Ehename bestimmt, so kann diese Bestimmung auch später durch eine Erklärung vor dem Standesbeamten erfolgen.

Gemeinsame Kinder unter 5 Jahren erhalten automatisch den Ehenamen, ältere Kinder können sich der Namenserklärung der Eltern anschließen.

Die Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens bei der Eheschließung ist gebührenfrei.

Eine später abgegebene Erklärung kostet 21,00 Euro.

Die Anschlusserklärung von gemeinsamen Kindern, die 5 Jahre und älter sind, kostet ebenfalls 21,00 Euro

Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kontakt

Frau Gundula Reuter

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Frau Claudia Marstedt

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