Namenserklärung - Anschlusserklärung für Kinder

Ein Kind, dessen Eltern einen Ehenamen bestimmen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, kann sich durch Erklärung dem Ehenamen seiner Eltern anschließen.

Die Erklärung ist beim Standesamt abzugeben und bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

Die Anschlusserklärung wird beim Geburtsstandesamt des Kindes wirksam.

Die Erklärung kostet 21,00 Euro.

Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kontakt

Frau Gundula Reuter

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Frau Claudia Marstedt

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