Ein Kind, dessen Eltern einen Ehenamen bestimmen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, kann sich durch Erklärung dem Ehenamen seiner Eltern anschließen.
Die Erklärung ist beim Standesamt abzugeben und bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Die Anschlusserklärung wird beim Geburtsstandesamt des Kindes wirksam.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Die Erklärung kostet 21,00 Euro.
Claudia
Marstedt
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Ein Kind, dessen Eltern einen Ehenamen bestimmen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, kann sich durch Erklärung dem Ehenamen seiner Eltern anschließen.
Die Erklärung ist beim Standesamt abzugeben und bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Die Anschlusserklärung wird beim Geburtsstandesamt des Kindes wirksam.
Die Erklärung kostet 21,00 Euro.
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)