Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Personenstandsgesetz (PStG)
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Die Nachbeurkundung einer Geburt oder einer Eheschließung kostet 40,00 Euro.
Die Nachbeurkundung eines Sterbefalles kostet 21,00 Euro.
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Personenstandsgesetz (PStG)
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Die Nachbeurkundung einer Geburt oder einer Eheschließung kostet 40,00 Euro.
Die Nachbeurkundung eines Sterbefalles kostet 21,00 Euro.
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Personenstandsgesetz (PStG)
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Die Nachbeurkundung einer Geburt oder einer Eheschließung kostet 40,00 Euro.
Die Nachbeurkundung eines Sterbefalles kostet 21,00 Euro.
Claudia
Marstedt
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.
Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.
Die Nachbeurkundung einer Geburt oder einer Eheschließung kostet 40,00 Euro.
Die Nachbeurkundung eines Sterbefalles kostet 21,00 Euro.
Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.
Personenstandsgesetz (PStG)