Nachbeurkundungen

Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben bzw. hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, können diese Personenstandsfälle auf Antrag in den deutschen Standesamtsregistern nachbeurkundet werden.

Aus diesem Register können dann jederzeit deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.

Die Nachbeurkundung einer Geburt oder einer Eheschließung kostet 40,00 Euro.

Die Nachbeurkundung eines Sterbefalles kostet 21,00 Euro.

Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.

Personenstandsgesetz (PStG)

Kontakt

Frau Gundula Reuter

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Frau Claudia Marstedt

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