Nachbarrecht

Manche Bürger haben Probleme mit ihren Nachbarn, insbesondere wegen Bewuchs, Bäume, Hecken, Zäune und Mauern, Grenzabstände etc..

Einiges ist im Nachbarrechtsgesetz geregelt. Da es sich um Privatrecht handelt, wird auf einen Rechtsanwalt oder Schiedsmann / Schiedsfrau verwiesen. Eine Rechtsberatung durch das Ordnungsamt ist unzulässig.

Kontakt

Herr Stefan Winkelmann (Bezirk I und Stellvertretung Bezirk II)

Schiedsamtsbezirk I / Stellvertretung Schiedsamtbezirk II
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