Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT)

Am 3. Mai 2019 ist zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, das Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) verkündet worden. Das StaFamG stärkt Familien mit kleinen Einkommen und schafft faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für ihre Kinder, die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche werden verbessert [1]. Die Gemeinde Schalksmühle nimmt Anträge auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket von Berechtigten auf Wohngeld und Kinderzuschlag sowie Hilfeempfängern nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und AsylbLG entgegen.

 

Worum geht es beim Bildungspaket?

Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Es ermöglicht den Kindern, mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen. Wo Kinder und Jugendliche aufgrund des geringen Einkommens ihrer Familien in besonderer Weise von Ausschluss bedroht sind, eröffnet das Bildungs- und Teilhabepaket Chancen auf Teilhabe. Zum 1. August 2019 wird das Bildungs- und Teilhabepaket durch das StaFamG verbessert [2].

 

Wer kann Leistungen aus dem Bildungspaket bekommen?

Wie viele Kinder profitieren vom Bildungspaket? Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. In Deutschland sind dies derzeit rund 2,5 Millionen Mädchen und Jungen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit - hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.

 

Welche Bildungs- und Teilhabeleistungen sind im Bildungspaket enthalten?

Zum Bildungspaket gehören: Mittagessen für Kinder, die Kitas, Schulen oder Horte besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden und Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen. Die Lehrerin oder der Lehrer muss den Bedarf bestätigen. Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, das heißt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Flötengruppe. Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden. Die Kosten für mehrtägige Ausflüge werden wie bisher erstattet. Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe II) besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

 

Welchen Umfang hat das Bildungspaket für das einzelne Kind und insgesamt?

Das Bildungspaket enthält für jedes Kind folgende Beträge: 150 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 100 Euro im ersten, 50 Euro im zweiten Schulhalbjahr 15 Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit, eine warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Hort oder in der Kindertageseinrichtung bei der Ganztagsbetreuung. Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita. Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht erreichen. Zur Bewilligung dieser Leistung ist die Attestierung des Förderbedarfs durch die Schule erforderlich. Übernommen werden Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen für Lernförderung orientieren. Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden übernommen. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

 

Wie wird das Bildungspaket vor Ort umgesetzt?

Wer ist Ansprechpartner für die Familien? Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. In diesen Fällen erhalten Familien alle Leistungen des Bildungspakets aus einer Hand. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte nennen diesen Familien den zuständigen Ansprechpartner für das Bildungspaket. Die Leistungen des Bildungspakets werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt. So kommen sie direkt und zielgenau den Kindern zugute. Mit der Bezahlung haben die Familien in der Regel nichts zu tun.

 

Ab wann können die Leistungen beantragt werden?

Das Bildungspaket wurde am 25. Februar 2011 verabschiedet und gilt - nach Verkündung - rückwirkend zum 1. Januar 2011. Entsprechend können die Familien die Leistungen beantragen. Geändert wurde das Bildungspaket vom 25. Februar 2011 durch das Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) am 03. Mai 2019, die Maßnahmen treten am 1. August 2019 in Kraft.

 

Worauf müssen die Familien achten?

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Auch bei Fragen der Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag und von dort wird Ihnen monatlich das Geld überwiesen. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner. Von Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, nimmt der Fachbereich Soziales die Anträge entgegen. Mit der Verkündung des StaFamG vom 03.05.2019 werden die Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern es fällt auch durch  “Wegfall  gesonderter  Anträge  für  Schulausflüge,  Schülerbeförderung,  gemeinschaftliche  Mittagsverpflegung  und  Teilhabeleistungen“[3] eine Menge Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung weg [4].

 

Wie funktioniert die Abrechnung der Leistungen bzw. Kostenerstattung?

Für die Leistungsabrechnung und Kostenerstattung gibt es unterschiedliche Varianten. Die Kreise und kreisfreien Städte bestimmen vor Ort das Verfahren und informieren Bürgerinnen und Bürger sowie Anbieter über das Prozedere.

 

Was müssen Vereine, Verbände, Initiativen oder Gruppen tun, wenn sie sich an der Umsetzung beteiligen möchten?

Ob Vereine, Jugendgruppen oder Nachhilfelehrer: Wer beim Bildungspaket mitmachen und bedürftigen Kindern und deren Familien helfen möchte, sollte sich zuerst an die Kreise oder kreisfreien Städte wenden. Dort erhalten Sie die erforderlichen Informationen.

 

Wie können sich Kitas und Schulen beteiligen?

Auch Schulen und Kitas sollten sich mit den Kreisen oder den kreisfreien Städten in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen. Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungspaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Kinder besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote aus dem Bildungspaket für das einzelne Kind sinnvoll sind. Insbesondere bei der Lernförderung sind die Schulen gefragt: Wenn sie bestätigen, dass ein Kind das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Lernförderung aus dem Bildungspaket beantragen.

 


[1] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

[2] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

[3] Gesetzesentwurf der Bundesregierung starke-Familien

[4] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

  • Wohngeldbescheid und/ oder Bescheid über Kinderzuschlag
  • Bewilligungsbescheid Grundsicherung
  • Bewilligungsbescheid Sozialhilfe

Kontakt

Herr Matthias Hüllhoff

Sachgebietsleiter

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Frau Salonikia Samara

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Svenja Tremmel

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Jobcenter Märkischer Kreis - Dienststelle Halver

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