Lärmschutz

Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.

Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch Lärm gestört. Bei Nachbarschaftslärm (Hundegebell, laute Musik, Benutzung elektronischer Geräte, Störung der Nachtruhe, usw.) ist die örtliche Ordnungsbehörde zuständig. Um Verstöße gegen die unten angegebenen Gesetze ahnden zu können, ist es für das Ordnungsamt wichtig, dass ein Protokoll erstellt wird (Datum und Uhrzeit, wann Belästigungen aufgetreten sind, Verursacher und ggf. Zeugen).

Bei Gewerbe- oder Industrielärm ist der Märkische Kreis als Untere Immissionsschutzbehördezuständig. Sie können sich jedoch direkt beim örtlichen Ordnungsamt melden, das Beschwerden an die zuständige Stelle weiterleitet.  

  • Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Landesimmissionsschutzgesetz NRW

Kontakt

Frau Nicole Menz

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