Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch Lärm gestört. Bei Nachbarschaftslärm (Hundegebell, laute Musik, Benutzung elektronischer Geräte, Störung der Nachtruhe, usw.) ist die örtliche Ordnungsbehörde zuständig. Um Verstöße gegen die unten angegebenen Gesetze ahnden zu können, ist es für das Ordnungsamt wichtig, dass ein Protokoll erstellt wird (Datum und Uhrzeit, wann Belästigungen aufgetreten sind, Verursacher und ggf. Zeugen).
Bei Gewerbe- oder Industrielärm ist der Märkische Kreis als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig. Sie können sich jedoch direkt beim örtlichen Ordnungsamt melden, das Beschwerden an die zuständige Stelle weiterleitet.
Lärmprotokoll
Heike
Scharfenberg
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 bis 12:00 Uhr und nach Terminvereinbarung 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
Kiymet
Yazgan
Bürger- und Kundenbüro (Online-Terminvereinbarung Mo. + Di. Nachmittag)
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
Isabell
Giontas
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
Freitext
Nicole
Menz
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
Viele Bürgerinnen und Bürger fühlen sich durch Lärm gestört. Bei Nachbarschaftslärm (Hundegebell, laute Musik, Benutzung elektronischer Geräte, Störung der Nachtruhe, usw.) ist die örtliche Ordnungsbehörde zuständig. Um Verstöße gegen die unten angegebenen Gesetze ahnden zu können, ist es für das Ordnungsamt wichtig, dass ein Protokoll erstellt wird (Datum und Uhrzeit, wann Belästigungen aufgetreten sind, Verursacher und ggf. Zeugen).
Bei Gewerbe- oder Industrielärm ist der Märkische Kreis als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig. Sie können sich jedoch direkt beim örtlichen Ordnungsamt melden, das Beschwerden an die zuständige Stelle weiterleitet.
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