Zuständig für einen Kurantrag / Rehabilitationsantrag ist die Rentenversicherung, an die der letzte Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wurde.
Für Kuranträge an die Deutsche Rentenversicherung wird Ihnen das Antragsformular in der Rentenstelle ausgehändigt. Eine Anleitung zum Ausfüllen und zum weiteren Verahren liegt dem Antrag bei.
Bei Fragen steht Ihnen auch die zuständige Ansprechperson zur Verfügung.
Sozialgesetzbuch
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Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Zuständig für einen Kurantrag / Rehabilitationsantrag ist die Rentenversicherung, an die der letzte Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wurde.
Für Kuranträge an die Deutsche Rentenversicherung wird Ihnen das Antragsformular in der Rentenstelle ausgehändigt. Eine Anleitung zum Ausfüllen und zum weiteren Verahren liegt dem Antrag bei.
Bei Fragen steht Ihnen auch die zuständige Ansprechperson zur Verfügung.
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