Kriegsopferfürsorge

Für die Bearbeitung des Antrages ist die Hauptfürsorgestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster zuständig.

Die Gemeinde Schalksmühle ist den betroffenen Personen bei der Antragstellung gerne behilflich.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe.

  • Bundesversorgungsgesetz
  • Opferentschädigungsgesetz
  • Soldatenversorgungsgesetz
  • Bundesseuchengesetz
  • Zivildienstgesetz.

Kontakt

Frau Emina Halilovic

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