Nach § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sind Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinde Schalksmühle dazu verpflichtet, schriftlich Auskunft über folgende Tätigkeiten und Funktionen zu geben:
Außerdem ist der Bürgermeister gleichzeitig dazu verpflichtet, dem Rat jährlich eine Aufstellung über die hieraus erzielten Nebeneinnahmen vorzulegen.
Die Gemeindeverwaltung hat zur Bekämpfung von Korruption eine eigene Dienstanweisung erlassen.
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW
Nach § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sind Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinde Schalksmühle dazu verpflichtet, schriftlich Auskunft über folgende Tätigkeiten und Funktionen zu geben:
Außerdem ist der Bürgermeister gleichzeitig dazu verpflichtet, dem Rat jährlich eine Aufstellung über die hieraus erzielten Nebeneinnahmen vorzulegen.
Die Gemeindeverwaltung hat zur Bekämpfung von Korruption eine eigene Dienstanweisung erlassen.
Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW