Kindererziehungszeiten (für Rente)

Im Rentenversicherungskonto werden für Zeiten der Kindererziehung auf Antrag Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten gutgeschrieben.

Kindererziehungszeiten sind die Zeiten der Erziehung eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren bei Geburten vom 1. Januar 1992 an beziehungsweise in den ersten 24 Kalendermonaten bei Geburten vor dem 1. Januar 1992.

Hierfür werden Pflichtbeiträge vom Bund gezahlt. Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr sind darüber hinaus Berücksichtigungszeiten.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf (falls vorhanden)
  • Familienstammbuch
  • Geburtsurkunden des Kindes / der Kinder

Kontakt

Frau Emina Halilovic

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