Der Gemeinde Schalksmühle obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Abwasserbeseitigungspflicht im Gemeindegebiet. Hierzu gehört u.a. die Kanalunterhaltung, die Kanalreinigung und ggfl. erforderliche Untersuchungen des öffentlichen Kanals mittels TV-Kamera. Zu den Aufgaben gehört auch die regelmäßige Kontrolle der Abwasser-pumpanlagen, der Regenrückhaltebecken, der Versickerungs- und Verrieselungsanlagen, der Kanalschächte sowie der Druckrohrleitungen im öffentlichen Bereich.
Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören jedoch nicht z. B. die Anschlussleitungen privater Gebäude (Grundstücks- und Hausanschlussleitungen). Einzelheiten sind in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schalksmühle geregelt.
Andreas
Mikoleit
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Der Gemeinde Schalksmühle obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Abwasserbeseitigungspflicht im Gemeindegebiet. Hierzu gehört u.a. die Kanalunterhaltung, die Kanalreinigung und ggfl. erforderliche Untersuchungen des öffentlichen Kanals mittels TV-Kamera. Zu den Aufgaben gehört auch die regelmäßige Kontrolle der Abwasser-pumpanlagen, der Regenrückhaltebecken, der Versickerungs- und Verrieselungsanlagen, der Kanalschächte sowie der Druckrohrleitungen im öffentlichen Bereich.
Zu den öffentlichen Abwasseranlagen gehören jedoch nicht z. B. die Anschlussleitungen privater Gebäude (Grundstücks- und Hausanschlussleitungen). Einzelheiten sind in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schalksmühle geregelt.