Der Gemeinde Schalksmühle obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Abwasserbeseitigungspflicht im Gemeindegebiet. Mit der Kanalnetzübernahme zum 01.01.2020 ist ein Großteil der damit verbundenen Aufgaben auf den Ruhrverband übergegangen. Hierzu zählt u.a. auch die Kanalunterhaltung, die Kanalreinigung und sowie die regelmäßigen Untersuchungen des öffentlichen Kanals mittels TV-Kamera. Auch die wiederkehrende Kontrolle der Abwasserpumpanlagen, der Regenrückhaltebecken, der Versickerungs- und Verrieselungsanlagen, der Kanalschächte und der Druckrohrleitungen im öffentlichen Bereich gehört zu den Aufgaben, die nunmehr vom Ruhrverband wahrgenommen werden.
Auch die Grundstücksanschlussleitungen, dass ist das Teilstück der Leitung vom öffentlichen Kanal bis zur Grundstücksgrenze (oder Inspektionssschacht), liegt jetzt im Zuständigkeitsbereich des Ruhrverbands. Weitere Informationen, u. a. zu den Pflichten der Grundstückseigentümer, sind in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schalksmühle geregelt.
Jennifer
Pape
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Andreas
Mikoleit
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Dieter
Hänsch
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Janine
Sagner
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Der Gemeinde Schalksmühle obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Abwasserbeseitigungspflicht im Gemeindegebiet. Mit der Kanalnetzübernahme zum 01.01.2020 ist ein Großteil der damit verbundenen Aufgaben auf den Ruhrverband übergegangen. Hierzu zählt u.a. auch die Kanalunterhaltung, die Kanalreinigung und sowie die regelmäßigen Untersuchungen des öffentlichen Kanals mittels TV-Kamera. Auch die wiederkehrende Kontrolle der Abwasserpumpanlagen, der Regenrückhaltebecken, der Versickerungs- und Verrieselungsanlagen, der Kanalschächte und der Druckrohrleitungen im öffentlichen Bereich gehört zu den Aufgaben, die nunmehr vom Ruhrverband wahrgenommen werden.
Auch die Grundstücksanschlussleitungen, dass ist das Teilstück der Leitung vom öffentlichen Kanal bis zur Grundstücksgrenze (oder Inspektionssschacht), liegt jetzt im Zuständigkeitsbereich des Ruhrverbands. Weitere Informationen, u. a. zu den Pflichten der Grundstückseigentümer, sind in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Schalksmühle geregelt.