Kanalunterhaltung

Der Gemeinde Schalksmühle obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Abwasserbeseitigungspflicht im Gemeindegebiet. Mit der Kanalnetzübernahme zum 01.01.2020 ist ein Großteil der damit verbundenen Aufgaben auf den Ruhrverband übergegangen. Hierzu zählt u.a. auch die Kanalunterhaltung, die Kanalreinigung und sowie die regelmäßigen Untersuchungen des öffentlichen Kanals mittels TV-Kamera. Auch die wiederkehrende Kontrolle der Abwasserpumpanlagen, der Regenrückhaltebecken, der Versickerungs- und Verrieselungsanlagen, der Kanalschächte und der Druckrohrleitungen im öffentlichen Bereich gehört zu den Aufgaben, die nunmehr vom Ruhrverband wahrgenommen werden.

Auch die Grundstücksanschlussleitungen, dass ist das Teilstück der Leitung vom öffentlichen Kanal bis zur Grundstücksgrenze (oder Inspektionssschacht), liegt jetzt im Zuständigkeitsbereich des Ruhrverbands. Weitere Informationen, u. a. zu den Pflichten der Grundstückseigentümer, sind in der  Entwässerungssatzung der Gemeinde Schalksmühle geregelt.

Kontakt

Frau Özhan (Ruhrverband)

Herr Beumer (Ruhrverband)