Kanalanschluss

Der Gemeinde Schalksmühle obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Abwasserbeseitigungspflicht im Gemeindegebiet. Mit der Kanalnetzübernahme zum 01.01.2020 ist ein Großteil der damit verbundenen Aufgaben auf den Ruhrverband übergegangen. Der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage bedarf einer Genehmigung durch die Gemeinde, die sich hinsichtlich der technischen Vorgaben mit dem Ruhrverband abstimmt. Der Antrag auf Herstellung eines Kanalanschlusses ist vom Grundstückseigentümer unter Beifügung eines Lageplanes mit der gewünschten Anschlussstelle bei der Gemeinde, Fachbereich Planen und Bauen, einzureichen.

Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden und sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Anschlussnehmer
  • Lage des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Nr.)
  • Art des anzuschließenden Abwassers (Schmutzwasser, Niederschlagswasser, etc.)
  • Sonstige Besonderheiten, z. B. gemeinsame Anschlussleitung o. Ä.
  • Lageplan mit Angabe Anschlusspunkt

Ein Muster kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Die in der Kanalanschlussgenehmigung enthaltenen Auflagen und Bedingungen sind zu beachten. Zudem ist nach Abschluss der Arbeiten eine Abnahme bzw. eine Fertigstellungsanzeige erforderlich.

In der Regel beträgt die Gebühr für die Kanalanschlussgenehmigung 24,00 €;

je nach Aufwand können höhere Gebühren anfallen (z. B. bei gewerblichen Bauvorhaben). 

Lageplan mit gewünschter Anschlussstelle

Kontakt

Notfall-Bereitschaftsdienst Ruhrverband

Frau Özhan (Ruhrverband)

Herr Beumer (Ruhrverband)