Die Gemeinde Schalksmühle führt Maßnahmen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) durch.
Dabei wird z. B. auch Desinfektionsmitteln an Erkrankte ausgegeben.
Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
Infektionsschutzgesetz (IFSG)
S.
Voigt
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Die Gemeinde Schalksmühle führt Maßnahmen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) durch.
Dabei wird z. B. auch Desinfektionsmitteln an Erkrankte ausgegeben.
Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
Infektionsschutzgesetz (IFSG)