Sie haben einen neuen Hund? - Dann müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden, denn alle Hunde, die in Schalksmühle gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.
Anmeldungen enthalten u.a. Angaben über Anschaffungsdatum, Alter und Rasse des Hundes.
Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schalksmühle in eine andere Stadt ziehen.
Bei der Abmeldung ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn Ihr Hund eingeschläfert werden musste.
Unter Rathaus online können Sie die An- oder Abmeldung online vornehmen.
In der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schalksmühle können Sie nachlesen, bei welchen Hunden eine Steuerermäßigung beantragt werden kann bzw. welche Hunde von der Steuer befreit sind. Entsprechende Nachweise sind bei der Beantragung vorzulegen.
Die Hundesteuer beträgt gemäß der aktuellen Satzung ab 2025:
Gebühr für den Ersatz verlorener/unbrauchbar gewordener Hundesteuermarken: 5,00 .
Sie haben einen neuen Hund? - Dann müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden, denn alle Hunde, die in Schalksmühle gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.
Anmeldungen enthalten u.a. Angaben über Anschaffungsdatum, Alter und Rasse des Hundes.
Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schalksmühle in eine andere Stadt ziehen.
Bei der Abmeldung ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn Ihr Hund eingeschläfert werden musste.
Unter Rathaus online können Sie die An- oder Abmeldung online vornehmen.
In der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schalksmühle können Sie nachlesen, bei welchen Hunden eine Steuerermäßigung beantragt werden kann bzw. welche Hunde von der Steuer befreit sind. Entsprechende Nachweise sind bei der Beantragung vorzulegen.
Die Hundesteuer beträgt gemäß der aktuellen Satzung ab 2025:
Gebühr für den Ersatz verlorener/unbrauchbar gewordener Hundesteuermarken: 5,00 .
Sie haben einen neuen Hund? - Dann müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelde, denn alle Hunde, die in Schalksmühle gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.
Anmeldungen enthalten u.a. Angaben über Anschaffungsdatum, Alter und Rasse des Hundes.
Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schalksmühle in eine andere Stadt ziehen.
Bei der Abmeldung ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn Ihr Hund eingeschläfert werden musste.
Unter Rathaus online können Sie die An- oder Abmeldung online vornehmen.
In der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schalksmühle können Sie nachlesen, bei welchen Hunden eine Steuerermäßigung beantragt werden kann bzw. welche Hunde von der Steuer befreit sind. Entsprechende Nachweise sind bei der Beantragung vorzulegen.
Die Hundesteuer beträgt gemäß der aktuellen Satzung ab 2025:
Gebühr für den Ersatz verlorener/unbrauchbar gewordener Hundesteuermarken: 5,00 .
Sie haben einen neuen Hund? - Dann müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden, denn alle Hunde, die in Schalksmühle gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.
Anmeldungen enthalten u.a. Angaben über Anschaffungsdatum, Alter und Rasse des Hundes.
Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schalksmühle in eine andere Stadt ziehen.
Bei der Abmeldung ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn Ihr Hund eingeschläfert werden musste.
Unter Rathaus online können Sie die An- oder Abmeldung online vornehmen.
In der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schalksmühle können Sie nachlesen, bei welchen Hunden eine Steuerermäßigung beantragt werden kann bzw. welche Hunde von der Steuer befreit sind. Entsprechende Nachweise sind bei der Beantragung vorzulegen.
Die Hundesteuer beträgt gemäß der aktuellen Satzung ab 2025:
Gebühr für den Ersatz verlorener/unbrauchbar gewordener Hundesteuermarken: 5,00 .
Sie haben einen neuen Hund? - Dann müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden, denn alle Hunde, die in Schalksmühle gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.
Anmeldungen enthalten u.a. Angaben über Anschaffungsdatum, Alter und Rasse des Hundes.
Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schalksmühle in eine andere Stadt ziehen.
Bei der Abmeldung ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn Ihr Hund engeschläfert werden musste.
Unter Rathaus online können Sie die An- oder Abmeldung online vornehmen.
In der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schalksmühle können Sie nachlesen, bei welchen Hunden eine Steuerermäßigung beantragt werden kann bzw. welche Hunde von der Steuer befreit sind. Entsprechende Nachweise sind bei der Beantragung vorzulegen.
Die Hundesteuer beträgt gemäß der aktuellen Satzung ab 2025:
Gebühr für den Ersatz verlorener/unbrauchbar gewordener Hundesteuermarken: 5,00 .
Viola
Kaufmann
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Maren
Monsonis
Arbeitszeit 08:00 - 12:00 Uhr
Montag
08:0 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Sie haben einen neuen Hund? - Dann müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden, denn alle Hunde, die in Schalksmühle gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.
Anmeldungen enthalten u.a. Angaben über Anschaffungsdatum, Alter und Rasse des Hundes.
Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schalksmühle in eine andere Stadt ziehen.
Bei der Abmeldung ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn Ihr Hund eingeschläfert werden musste.
Unter Rathaus online können Sie die An- oder Abmeldung online vornehmen.
In der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schalksmühle können Sie nachlesen, bei welchen Hunden eine Steuerermäßigung beantragt werden kann bzw. welche Hunde von der Steuer befreit sind. Entsprechende Nachweise sind bei der Beantragung vorzulegen.
Die Hundesteuer beträgt gemäß der aktuellen Satzung ab 2025:
Gebühr für den Ersatz verlorener/unbrauchbar gewordener Hundesteuermarken: 5,00 €.
Falls Ihnen die Steuermarke Ihres Hundes abhanden gekommen ist, können Sie hier eine Hundesteuer-Ersatzmarke beantragen.
Hier können Sie das Lastschriftmandat in einem Online-Service ausfüllen und direkt an die Gemeindeverwaltung übermitteln.
Datenschutzbeauftragte
stellv. Gleichstellungsbeauftragte