Hundesteuer

Sie haben einen neuen Hund? - Dann müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in Ihren Haushalt anmelden, denn alle Hunde, die in Schalksmühle gehalten werden, sind grundsätzlich zu versteuern.

Anmeldungen enthalten u.a. Angaben über Anschaffungsdatum, Alter und Rasse des Hundes.

Wenn Sie Ihren Hund abgeben, oder wenn er gestorben oder entlaufen ist, müssen Sie ihn innerhalb von zwei Wochen abmelden. Dies gilt auch, wenn Sie von Schalksmühle in eine andere Stadt ziehen.
Bei der Abmeldung ist eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen, wenn Ihr Hund eingeschläfert werden musste.

Unter Rathaus online können Sie die An- oder Abmeldung online vornehmen.

In der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schalksmühle können Sie nachlesen, bei welchen Hunden eine Steuerermäßigung beantragt werden kann bzw. welche Hunde von der Steuer befreit sind. Entsprechende Nachweise sind bei der Beantragung vorzulegen.  
 

Die Hundesteuer beträgt gemäß der aktuellen Satzung:

 

  • für einen Hund 66,00 €
  • für zwei Hunde 78,00 € je Hund
  • für drei oder mehr Hunde 90,00 € je Hund

 

Gebühr für den Ersatz verlorener/unbrauchbar gewordener Hundesteuermarken: 5,00 €.

  • Sachkundenachweis bei großen Hunden
  • Sachkundenachweis bei gefährlichen Hunden und Nachweis Haftpflichtversicherung

Kontakt

Frau Viola Kaufmann

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Frau Maren Monsonis

Datenschutzbeauftragte

stellv. Gleichstellungsbeauftragte

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