Hund, Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder Hundes bestimmter Rassen

Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen dürfen nur gehalten werden, wenn die örtliche Ordnungsbehörde eine Erlaubnis zur Haltung des Hundes erteilt hat. Welche Hunde zu der Gruppe der gefährlichen Hunde und zu der Gruppe der Hunde bestimmter Rassen gehören, entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines solchen Hundes.

30,00 € - 100,00 € Verwaltungsgebühr (in Fällen der Vermittlung des Hundes aus einem Tierheim ist ein Nachweis zu erbringen)

  • 15-stellige Mikrochipnummer
  • Tierhaftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestsummen (500.000 € für Personenschäden, 250.000 € für sonstige Schäden)
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Erklärung der ausbruchsicheren Unterbringung
  • Sachkundenachweis 

§ 4 und § 10 des Landeshundegesetzes NRW

Kontakt

Frau Nicole Menz

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