Pflegebedürftige Personen, die auf häusliche Pflege angewiesen sind, die aber (noch) keinen Anspruch auf Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben, können bei Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen Pflegeleistungen nach dem SGB XII erhalten.
Dieser Antrag kann im örtlichen Sozialamt gestellt werden; die Bearbeitung des Antrags erfolgt beim Sozialamt des Märkischen Kreises in Altena.
Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an das Sozialamt des Märkischen Kreises.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.
§§ 61 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Svenja
Tremmel
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Pflegebedürftige Personen, die auf häusliche Pflege angewiesen sind, die aber (noch) keinen Anspruch auf Gewährung von Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung haben, können bei Vorliegen der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen Pflegeleistungen nach dem SGB XII erhalten.
Dieser Antrag kann im örtlichen Sozialamt gestellt werden; die Bearbeitung des Antrags erfolgt beim Sozialamt des Märkischen Kreises in Altena.
Für nähere Informationen hierzu wenden Sie sich bitte an das Sozialamt des Märkischen Kreises.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auf der Homepage des Märkischen Kreises.
§§ 61 ff. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)