Vielen Kindern und Jugendlichen wird schon über das „Bildungs-und Teilhabepaket“ ein Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen, das von Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten wird, gezahlt. Nicht allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen kann aber über diese Regelung geholfen werden. Hier setzt der Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen „Alle Kinder essen mit“ an.
Das NRW-Landeskabinett hat beschlossen, den geltenden Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ fortzusetzen und bis zum 31.07.2023 unter modifizierten Bedingungen zu verstetigen. So kann nun auch eine mehrtägige Klassenfahrt (mindestens 2 Tage) bezuschusst werden.
Wenn das Kind (die Familie) KEINEN Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe hat, sich aber dennoch in einer finanziellen Notlage befindet, könnte ein Antrag auf Unterstützung über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ möglicherweise erfolgreich sein. Diesbezüglich ist ein Antrag auf Zuschuss aus dem Härtefallfonds zu stellen.
Der Antrag ist bis zum 31.08. eines jeden Schuljahres zu stellen.
Bitte fügen Sie dem "Antrag auf Zuschuss aus dem Härtefallfonds" (siehe Formulare) noch folgende Unterlagen bei:
Matthias
Hüllhoff
Allgemeine Öffnungszeiten Rathaus (Tel. Terminvereinbarung Mo.+Di. Nachmittag)
Montag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und nach tel. Terminvereinbarung 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Silvia
Gonzalez Algaba
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Freitag
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Vielen Kindern und Jugendlichen wird schon über das „Bildungs-und Teilhabepaket“ ein Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen, das von Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten wird, gezahlt. Nicht allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen kann aber über diese Regelung geholfen werden. Hier setzt der Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen „Alle Kinder essen mit“ an.
Das NRW-Landeskabinett hat beschlossen, den geltenden Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ fortzusetzen und bis zum 31.07.2023 unter modifizierten Bedingungen zu verstetigen. So kann nun auch eine mehrtägige Klassenfahrt (mindestens 2 Tage) bezuschusst werden.
Wenn das Kind (die Familie) KEINEN Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe hat, sich aber dennoch in einer finanziellen Notlage befindet, könnte ein Antrag auf Unterstützung über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ möglicherweise erfolgreich sein. Diesbezüglich ist ein Antrag auf Zuschuss aus dem Härtefallfonds zu stellen.
Der Antrag ist bis zum 31.08. eines jeden Schuljahres zu stellen.
Bitte fügen Sie dem "Antrag auf Zuschuss aus dem Härtefallfonds" (siehe Formulare) noch folgende Unterlagen bei:
Vielen Kindern und Jugendlichen wird schon über das Bildungs-und Teilhabepaket ein Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen, das von Schulen und Kindertageseinrichtungen angeboten wird, gezahlt. Nicht allen Kindern aus Familien mit geringem Einkommen kann aber über diese Regelung geholfen werden. Hier setzt der Härtefallfonds des Landes Nordrhein-Westfalen „Alle Kinder essen mit“ an.