Die Grundsicherung kann beantragt werden, wenn das eigene Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht ausreicht.
Antragsberechtigt auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind Personen, die
Der zuständige Mitarbeiter informiert Sie darüber, welche notwendigen Unterlagen Sie für Ihren Einzelfall benötigen.
Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Verbindung mit SGB I und SGB X